GO2 Rangierhilfe + Truma Power SET Optima 12V55AH + BC10 Ladegerät Produkt eines namhaften Markenherstellers Truma Power Set BC10 Ladegerät + Optima 12V 55AH Klein im Preis ? groß in der Wirkung Die neue Rangierhilfe GO2 ? die Kleine mit dem Charme einer Großen Bleiben Sie in Bewegung: Einfach anbauen ? an schwenken ? losstarten. Unkompliziert und schnell. Die Zeit ist reif zum Nachrüsten! Sehr leicht, mit nur 34 kg Rangieren per Fernbedienung Manuelles An- und Abschwenken der Aluminiumrollen von einer Seite Bewegt Wohnwagen und Anhänger bis zu einem Gewicht von 1800 kg bei 15 % Steigung und Gefälle. Max. Steigfähigkeit 15 % bei einem Caravan mit 1800 kg Gewicht Spannungsversorgung 12 V Max. Stromverbrauch 120 A Durchschn. Stromverbrauch 20 A (wir empfehlen eine AGM Batterie mit min.80AH) Gewicht 34 kg (inkl. Einseitenbedienung) Freiheit genießen und sparen - mit dem neuen Truma Mover PowerSet.Dieses einzigartige, optimal abgestimmte Set besteht aus einem Ladeautomaten BC10, einer OPTIMA® AGM-Spiralzellenbatterie und einem Batterie-Trennschalter. Die im Set enthaltene Spiralzellenbatterie 55 Ah (entspricht einer normalen Batterie mit 80 Ah) ist kleiner, leichter und besser als herkömmliche Batterien. Sie bietet eine längere Lebensdauer, mehr Reservekapazität und kurze Ladezeiten auch bei Zyklenbelastung. Sie kann bis zu 100% der angegebenen Kapazität abgeben, während es bei herkömmlichen Batterien nur rund 60% sind. Ein stoßfestes PP-Gehäuse, stabile und korrosionsbeständige Anschlüsse für lange Lebensdauer, Auslaufschutz durch integriertes Vlies und eine maximale Vibrationsbeständigkeit runden das optimale Bild ab. Die lange Lagerfähigkeit der OPTIMA® Batterie kommt vor allem saisonal genutzten Fahrzeugen zugute.Es besteht kaum noch die Gefahr, dass ihre Batterie tiefentladen sein wird. Lieferumfang: GO2 Rangierhilfe2 Motoren Incl. Rahmenbefestigung und Schrauben.Kabelsatz.Steuergerät.Fernbedienung.Montageanleitung.1x OPTIMA 12V 55AH 1x Trennschalter 1x Temperatur Fühler1x Ladegerät BC10 Truma 1 Satz Batteriepole Informationen:DER UMWELT ZULIEBE: Der Preis ist einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungspauschale von 7,50€. Die Batterie kann an jeder Verkaufsstelle von Batterien kostenlos abgegeben werden.Informationen zur Batterieverordnung: Nach der Batterieverordnung sind wir verpflichtet Sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus bzw. im Zusammenhang mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, auf folgendes hinzuweisen:Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Bitte entsorgen Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie an der jeweiligen Verkausstelle vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden:Carsten Daub Hautnahlounge24.com Handelsagentur DaubLehlestr. 1773035 GöppingenFax 03212 1033804Einkauf @ Hautnahlounge24.comBatterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem unten abgebildeten Symbol. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - "Cd" steht für Cadmium, "Pb" steht für Blei, "Hg" steht für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Gesetzliche Grundlage: BattV - Batterieverordnung (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren) § 6 Starterbatterien (1) 1Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind zusätzlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. 2Das Pfand ist bei Rückgabe einer Starterbatterie zu erstatten. 3Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe der Pfandmarke verbinden. 4Bei einer Pfanderstattung nach den Sätzen 2 und 3 ist für Starterbatterien, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben wurden, der Umrechnungskurs des Artikels 1 der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 (ABl. EG Nr. L 359 S. 1) zu Grunde zulegen.
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