1K Acryl Basis Autolack spritzfertig 0,5 Liter - spritzfertig eingestellt - 500 ml - 1K Basislack - schnell trocken - Acryl Basis - kein Wasserlack - frisch angemischt - verarbeitungsfertig - kundenspezifische Anfertigung - keine Tagesleuchtfarben mischbar, diese finden sie unter Effektlacke im Online Shop - es wird ohne Angabe immer die Standard Nuance gemischt - Verarbeitung: 2 Schichten voll lackieren anschließend ausnebeln, zwischen den Schichten ca. 5 min ablÜften lassen, Gesamttrocknung ca. 15 min, danach mit Klarlack versiegeln - mit Spritzpistole DÜse 1,2 mm - 1,4 mm zu verarbeiten - Farbe vor gebrauch gut aufrÜhren und Farbton prÜfen - bei 3-Schicht Lacken wird immer der Effektgang (2. Schicht) gemischt, den Grundton bitte seperat bestellen - mit Kauf erkennen sie die aktuelle VOC Verordnung an Bild nur Symbolisch. Andere Gebindegrößen, Zusatzartikel oder Zubehör sind nicht enthalten. Artikel und Menge nur laut Beschreibung. Nur fÜr den fachmännischen, professionellen Gebrauch und berufsmäßige Verwender ! Gemäß ChemVerbotsV §5 Abs. 2 ! Achtung Gefahrenhinweise: H226 FlÜssigkeit und Dampf entzÜndbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut fÜhren. Sicherheitshinweise: P210 Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen ZÜndquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spÜlen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spÜlen. P501 Inhalt/Behälter den Bestimmungen Über gefährliche Abfälle oder VerpackungsmÜll zufÜhren. Vorschriften zur VOC Verordnung Seit dem 1.1.2007 gilt auch fÜr Autolack Hersteller + Händler die neue „VOC Verordnung“ (2004 /42 /EC ). Wir mÜssen uns absichern das Kunden die bei uns einen Lack kaufen, der nicht der VOC Vorgabe entspricht, auch nur fÜr Anwendungen eingesetzt wird die von der VOC Verordnung gennannt werden, wie z. B. die Oldtimer Restaurierung oder das befÜllen von Spraydosen. Produkte die der VOC Verordung entsprechen werden weiterhin uneingeschränkt verkauft. Produkte die die Normen der VOC Verordnung nicht erfÜllen dÜrfen nur fÜr folgende Anwendungen benutzt werden. Restaurierung von Oldtimer, BefÜllung Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der fÜr die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden sowie Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile, Ausnahme ........ Fahrzeugbereich) Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafÜr, dass nur VOC- konforme Produkte fÜr die Fahrzeuglackierung verkauft werden und desweiteren auch dafÜr, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur fÜr die genannten Anwendungen verwendet werden. Hiermit bestätige ich, dass ich mit der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut bin und ich vom Verkäufer hierÜber ausreichend informiert wurde. Ich bestätige, dass ich die nicht den jeweiligen VOCGrenzwerten entsprechenden Produkte, die ich vom Verkäufer beziehe, ausschließlich fÜr die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebrauchen werde. Die Verantwortung fÜr den bestimmungsgemäßen Verwendung beim Verkäufer gekauften Artikel geht hiermit auf mich ( Käufer ) Über. Erklärung Hiermit erkläre ich (Käufer) in meinem eigenen Namen sowie im Namen des Subjekts, das ich repräsentiere: Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass die Präparate vom Verkäufer zur Renovierung von Fahrzeugen, die flÜchtige organische Verbindungen in einer Menge oberhalb des zulässigen Grenzwerts gemäß der Richtlinie 2004 /42 /EC, dem Erlass desWirtschafts- und Arbeitsministers Über die genauen Anforderungen bezÜglich der Beschränkung der Emission flÜchtiger organischer Verbindungen, die infolge der Benutzung organischer Lösungsmittel in bestimmten Farben, Lacken, Präparaten zur Fahrzeugrenovierung entstehen, vom 20. Oktober 2005 (Dz. U. [Poln. Gesetzblatt] Nr. 216, Pos.1826) oder anderer DurchfÜhrungsvorschriften enthalten, nach dem 31. Dezember 2006 auf dem Gebiet der Länder der Europäischen Gemeinschaft nicht mehr im Verkauf erhältlich sind und nicht mehr zur Reparatur oder Renovierung von Fahrzeugen verwendet werden dÜrfen. Dies gilt nicht, falls nachgewiesen wird, dass sie vor diesem Termin produziert wurden, längstens jedoch innerhalb der Fristen, die sich aus der o. g. Richtlinie und dem Erlass oder aus anderen geltenden AusfÜhrungsvorschriften ergeben. Daher Übernehme ich die volle Verantwortung in dem oben genannten Bereich. DarÜber hinaus bin ich (Käufer) mir der Tatsache bewusst, dass Produkte, die die von der Richtlinie und dem Erlass auferlegten Anforderungen nicht erfÜllen, ausschließlich angewendet oder benutzt werden dÜrfen, soweit dies aus geltenden Vorschriften hervorgeht –ausschließlich in den Situationen und zu den Zwecken, die darin bestimmt sind. Dies gilt insbesondere, wenn diese Produkte ausschließlich in Anlagen angewendet werden, die in der Verordnung des Umweltministers Über die Emissionsstandards aus Anlagen vom 20. Dezember 2005 genannt werden. Ich Übernehme die volle Verantwortung und das Risiko, das mit dem Verkauf /dem Vertrieb solcher Produkte verbunden ist. EINGESTELLT MIT
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