Seitenverkleidung+Topplatte+Warmhaltefach in Speckstein. Bei der Planung von Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Heizeinsätzen, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
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